Agrarumweltklimaprogramme PDR 2014-2020: Extensivierung von Dauergrünland

Teilnehmende Betriebe an den verschiedenen Optionen des Agrarumweltprogramms „Extensivierung von Dauergrünland-Antragscode 482“ unterliegen u.a. einem Beifütterungsverbot. Das groβherzogliche Reglement vom 24. Mai 2017 besagt Folgendes:

"Art 22, pt 6: Le pâturage est interdit du 15 novembre jusqu’à la reprise de la végétation mais au moins jusqu’au 1er avril. L’affouragement permanent est interdit à l’exception des nourrisseurs à veaux."

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz teilt mit, dass aufgrund der extremen Trockenheit in diesem Halbjahr ein Beifüttern auf diesen Flächen im Kulturjahr 2017/2018 möglich bleibt. Wegen der extremen Witterungsverhältnisse wird die Beifütterung nicht als regelmäßig oder systematisch bezeichnet sondern als notwendige Bedingung bezüglich des Tierschutzes betrachtet. Demzufolge wird das Beifüttern im Falle einer Vorortkontrolle nicht geahndet. Zu beachten bleibt jedoch, dass die Beweidungsdichte an das Wuchspotential eines regulären Jahres anzupassen bleibt.

Weitere Auskunft kann unter folgenden Nummern angefragt werden:

Service d'économie rurale, Division des paiements directs:

  • (+352) 247-72583
  • (+352) 247-82579

Administration des services techniques de l'agriculture, Service agri-environnement:

  • (+352) 457 172-236
  • (+352) 457 172-226

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

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