Interview von Fernand Etgen im Forum

"Die Menschen sehen nicht gerne, wenn Tiere geschlachtet werden"

Interview: Forum

Forum: Können Sie uns zur Einleitung etwas zur Entstehungsgeschichte des neuen Tierschutzgesetzes sagen? 

Fernand Etgen: Das alte Gesetz stammte von 1983. Seitdem hat sich die Einstellung der Menschen gegenüber Tieren maßgeblich verändert. In dem Text wird festgehalten, dass das Tier kein Ding mehr ist, sondern ein Lebewesen, das Gefühle und ein Schmerzempfinden hat. Die Sicherheit, Würde und das Wohlbefinden der Tiere sollen gewährleistet werden. 
Außerdem ist das Strafmaß für Zuwiderhandlungen deutlich höher als im vorherigen Gesetz, wodurch den Tieren mehr Schutz geboten wird. Der Text ist auch ein gutes Beispiel für ein Gesetz, das auf der Grundlage einer Petition entstanden ist. Es zeichnet sich dadurch aus, dass wir Petitionare und Tierschutzorganisationen in die Ausarbeitung miteinbezogen haben, indem wir ihnen unseren Entwurf haben zukommen lassen und ihre Stellungnahmen im Gesetzesentwurf berücksichtigt haben. Zum Gesetz wäre es sicherlich auch ohne die Petition gekommen, trotzdem ist es ein erfolgreiches Beispiel eines partizipativen Projekts, bei dem die vielen Menschen und Organisationen, wie z.B. die "Ligue pour la protection des animaux", "Artists for animals" oder die Leiter der unterschiedlichen Tierasyle u.v.m. miteinbezogen wurden. Ihre Einwände und Vorschläge wurden in diesem Gesetz gewürdigt. Genau dieser Zusammenarbeit haben wir es zu verdanken, dass wir ein modernes Tierschutzgesetz haben werden. 

Forum: Wo bestand im alten Gesetz Verbesserungsbedarf? Welche konkreten Neuerungen beinhaltet die Reform? 

Fernand Etgen: Hauptpunkte der Reform sind, wie eben schon angedeutet, vor allem die Definition des Tieres, seiner Würde, seiner Sicherheit und seines Wohlbefindens, die wir in Zukunft gewährleisten müssen. Das wollen wir dadurch erreichen, dass wir einen juristischen Rahmen schaffen, der die einzelnen Straftatbestände ausführlich definiert und mit einem höheren Strafmaß sanktioniert. Die einzelnen Delikte und Vergehen sind nun präziser beschrieben, was den Gerichten erleichtert, die Schwere der Tat zu ermitteln und zu einer Urteilsfindung- und sprechung zu gelangen. Diesbezüglich gab es vorher enorme Defizite, da die einzelnen Verstöße nicht klar definiert waren. Die Strafen sind jetzt verhältnismäßig hoch und können dadurch eine abschreckende Wirkung haben. Eine fundamentale Neuerung ist auch, dass es nicht nur strafrechtliche, sondern auch administrative Maßnahmen und sog."mesures d'urgence" geben wird. 
Bisher hat es bei Tierschutzvergehen oft über ein Jahr gedauert, bis solche Angelegenheiten vor Gericht verhandelt wurden — eine Zeitspanne, in der nicht klar war, was mit dem Tier passiert. Durch die administrativen Maßnahmen besteht nun die Möglichkeit, dem Besitzer das Tier wegzunehmen. Eine weitere Neuerung ist auch die, dass Nutztiere wie z.B. männliche Küken oder Kälber nicht mehr aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden dürfen, weil sie weniger rentabel bzw. ertragsträchtig sind als weibliche Nutztiere. Das war übrigens auch einer der Punkte, die in den Koalitionsverhandlungen in Deutschland als große Neuerung angeführt wurde. Wir können also behaupten, dass wir das erste Land in Europa sind, dass diesen Weg gegangen ist und das in einem Gesetz festgehalten hat. 

Forum: Kann man davon ausgehen, dass private Tierschutzorganisationen in Zukunft durch das neue Gesetz einen größeren Handlungsspielraum haben? Bisher lag es im Ermessen der Polizei, ob überhaupt Handlungsbedarf bestand und welche Schritte gegebenenfalls eingeleitet wurden... 

Fernand Etgen: Ich habe erst gestern wieder auf Facebook über einen Fall gelesen, wo die Tierschutzorganisation von Differdingen der Meinung war, dass eine Straftat vorliegt, was die Polizei aber nicht bestätigt hat. Mit dem neuen Gesetz würden sich bei der Ermittlung des Tatbestandes wahrscheinlich deutlich weniger Divergenzen ergeben, weil die einzelnen Delikte und Verstöße präziser ausgeführt sind. Das ist schon ein Quantensprung. Die unterschiedlichen zuständigen Verwaltungen, vor allem aber die "Inspection veterinaire" haben hier — sofern sie es für nötig halten —die Möglichkeit, dem Besitzer zeitweilig das Tier wegzunehmen. Offen ist jetzt nur noch die Frage, wie schnell das im Zweifelsfall auch dauerhaft durchgesetzt werden kann. Hier ist im Zuge der "amendements" eine Prozedur vorgesehen, die es z.B. Tierschutzorganisationen, in diesem Fall eben einem Tierasyl, erlaubt, einen Antrag vor dem Untersuchungsrichter zu stellen, der dann geprüft wird und ggE zu der Entscheidung führen kann, dem Besitzer das Tier zu entziehen, bevor der Fall überhaupt vor Gericht strafrechtlich verhandelt wird. Das ist schon eine substanzielle Änderung, gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass die Tierasyle z.T. überfüllt sind und es nur wenige verfügbare Plätze gibt. Wenn also Tiere, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Besitzer entzogen werden, schon früher zur Adopz tion oder Versorgung freigegeben würden, müssten die Tiere nicht in Asylen untergebracht werden, was wiederum mehr Platz schaffen würde. 

Forum: Fallen die neuen Definitionen in der Gesetzesreform unter "Tierschutz" oder schon unters "Tierrecht"? Gibt es für Sie einen juristisch definierbaren Unterschied? 

Fernand Etgen:  Man kann nicht hundertprozentig sagen, wo die Grenze ist. Sicherheit, Würde und Wohlbefinden des Tieres sind jetzt aber definiert und werden ins neue Gesetz eingeschrieben, so dass ein Mensch diese Rechte stellvertretend für das Tier einklagen kann. Das war im früheren Gesetz nicht möglich, da es das Tier noch als Ding definierte und deshalb auch keine Strafgrundlage bot. Wenn nun aber mit der Sicherheit, der Würde und dem Wohlbefinden drei Grundpfeiler des Tierschutzes definiert sind, können diese juristisch eingefordert und geltend gemacht werden. Im neuen Gesetz handelt es sich um einklagbare Rechte; eben das ist der entscheidende Unterschied zum vorherigen Gesetz. 

Forum: Die Tatsache, dass ein Tier nun als Lebewesen angesehen wird, wird u.a. darauf zurückgeführt, dass ein Tier schmerzfähig ist. Haben Sie sich dort bewusst auf Studien bezogen, die das belegen? Ist bei der Ausarbeitung des Gesetzes in dieser Frage ein Austausch mit der Wissenschaft erfolgt? 

Fernand Etgen: Alle Dispositionen, die vorliegen, basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen. Manchmal wird behauptet, der Landwirtschaftsminister dürfe nicht für den Tierschutz zuständig sein. Fakt ist aber, dass Veterinäre letztlich die Fachpersonen sind, die die wissenschaftlichen Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Gesetzesvorschläge wie dieser entstehen und sie unterstehen nun mal dem Landwirtschaftsministerium. Außerdem ist der Tierschutz durch Gemeinschaftsregeln auf europäischer Ebene geregelt, die dann in nationale Gesetz überführt werden. Diese Regeln werden im Rat der Landwirtschaftsminister beschlossen. Die Bedeutung einer wissenschaftlichen Grundlage lässt sich also schon an den zuständigen Kompetenzverteilungen ablesen. 

Forum: Gibt es eine Möglichkeit nachzuvollziehen, auf welche Studien sich die Wissenschaftler berufen? Kinn man diese irgendwo einsehen? 

Fernand Etgen: Das ist mir nicht bekannt. Es gibt jedoch Plattformen auf europäischer Ebene, die sich mit den „best practices" auseinandersetzen, und einen Ausschuss, der die Richtlinien auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse festlegt. Jedoch garantiert auch die Einhaltung aller Richtlinien und wissenschaftlichen Standards in der Praxis nicht immer die beste Umsetzung, wie man z.B. an der Mortalitätsrate von kastrierten Ferkeln sehen kann. Es muss letztlich abgewogen werden, was notwendig und was dem Tier zuträglich ist. 

Forum: Wird eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Tierarten und ihrer Leidens- und Schmerzfähigkeit gemacht? Reflektiert dieser Unterschied womöglich, "wie viel" Wohlbefinden, Schutz oder Würde den einzelnen Tieren jeweils zusteht? 

Fernand Etgen:  Im Gesetz sind vor allem drei Tierarten genannt. Innerhalb dieser Kategorien werden aber keine Unterscheidungen vorgenommen. Es geht also nicht soweit, dass einem Schwein ein höheres Gefühlsvermögen als einem Schaf zugestanden wird. Außerdem bezieht sich das Gesetz nur auf Wirbeltiere. 

Forum: Das Gesetzesprojekt ist in verschiedene Bereiche, z.B. Landwirtschaft, Haustiere, Wissenschaft, Jagd, Fischerei usw. eingeteilt. Können Sie uns sagen, wie sich dieses Gesetz in Forschungslabors, wo Tiere als wissenschaftliche Versuchsobjekte genutzt werden, konkret äußern soll? 

Fernand Etgen: In diesem Bereich gibt es im Grunde keine Änderungen, weil diese z.T. schon durch europäische Richtlinien geregelt sind, die natürlich auch für die Halter von Nutztieren gelten. Diese Bestimmungen müssen im Rahmen des sog. „cross compliance" von den Bauern eingehalten werden und können bei Verstößen zu Beitragskürzungen führen. Das betrifft vor allem Verstöße gegen die artgerechte Haltung, die bei Kontrollen von Brüssel festgestellt werden. In Luxemburg geben wir ja gerne damit an, dass wir das modernste Tierschutzgesetz Europas haben werden, wobei die Schweizer ja auch ein sehr fortschrittliches Tierschutzgesetz haben, allerdings nicht den europäischen Richtlinien unterliegen, so dass sich die beiden Gesetze auch nicht unbedingt miteinander vergleichen lassen. Jagd und Fischerei bleiben übrigens von diesem Gesetz unberührt, da in Luxemburg nur Hobby-Fischerei und Hobby-Jagd praktiziert wird. 

Forum: In Ihrem Gesetzesprojekt wurde vorgesehen, dass in Luxemburg kein "Foie gras" mehr hergestellt werden soll. Wenn das "Foie gras" aber in Frankreich produziert wird, kann das Produkt innerhalb des europäischen Binnenmarktes, also auch in Luxemburg, angeboten werden. Stellt das keinen Widerspruch dar? Würde die Luxemburger Regierung sich dafür einsetzen, dass das Herstellungsverbot von "Foie gras" auf europäischer Ebene vereinheitlicht wird? 

Fernand Etgen: Immer wenn Forderungen sich in Widerspruch mit dem europäischen Binnenmarkt befinden, wird es schwierig. Diese Fragen werden gerne abgeblockt und selbst unter den Landwirtschaftsministern gibt es sehr viele Kollegen, die bei diesem Punkt sehr empfindlich reagieren. Wir waren auf europäischer Ebene immer Fürsprecher für den Tierschutz und haben diesbezüglich immer schon zu den fortschrittlichen Ländern gehört, so etwa bei der Frage um Transportbedingungen von Tieren, wo wir uns für Fahrzeiten von maximal acht Stunden eingesetzt haben. 

Forum: Sie haben angekündigt, dass die Sanktionen verschärft werden. Werden auch die Kontrollen verschärft? 

Fernand Etgen: Ja, man darf davon ausgehen, dass die Kontrollen auch verschärft werden. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, werden wir eine Informationskampagne starten, um die Leute und Tierhalter zu informieren über die Punkte, die nicht mehr erlaubt sind. Vorher war es ja so, dass selbst wenn Kontrollen durchgeführt und Verstöße festgestellt wurden, keine rechtliche Handhabe bestand, um geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Wille seitens der Obrigkeiten war da, jedoch keine Grundlage, auf der man hätte etwas machen können. Das neue Gesetz hingegen ist ein gutes Instrumeiit, weil es die Straftatbestände klar definiert, so dass zumindest sog. „avertissements taxes" verhängt werden können. Bisher war die Landwirtschaft der einzige Bereich, den man wirksamer kontrollieren konnte, weil die Bauern bei Verstößen die Streichung ihrer Zulagen befürchten mussten. 

Forum: Würde ein konsequentes Weiterdenken des Gesetzesprojekts nicht dazu führen, dass wir in Zukunft damit aufhören müssten, Tiere —oder zumindest die, die in dem Gesetzesprojekt genannt werden (Säugetiere und Kopffüßer) — zu benutzen und zu konsumieren? 

Fernand Etgen:  "In Zukunft" ist genau die richtige Formulierung. Das ist zwar ein fortschreitender, aber langwieriger Prozess, der nicht von heute auf morgen passieren wird. Ich bin überzeugt, dass es nicht noch einmal 34 Jahre dauern, wird, bis das derzeitige Gesetz erneut angepasst werden wird. Das liegt daran, dass sich die Einstellung gegenüber Tieren wandelt aufgrund großer Trends, die in der Gesellschaft bestehen und sich auch in den nächsten Jahrzehnten sicherlich weiterentwickeln werden. 

Forum: Was versprechen Sie sich persönlich vom neuen Gesetz und wieso unterstützen Sie zusätzlich die Einschreibung der Tierrechte in die Verfassung? 

Fernand Etgen:  Im Prinzip ist der Inhalt der Verfassung deckungsgleich mit dem des Gesetzes. Was aber im Grundgesetz steht, hat gleich eine andere Gewichtung. Wir brauchen nämlich genau dieses Umdenken in der Gesellschaft, um die Dominanz des Menschen über das Tier einzudämmen. Im Gesetz von 1983 fand das Tier nur am Rande Erwähnung. Das sieht jetzt anders aus. 

Forum: Was waren Ihrer Meinung nach die Punkte, die auf Konsens gestoßen sind und wo musste mit dem Conseil d'Etat und der Commission parlementaire nachverhandelt werden? 

Fernand Etgen: Das Konzept der Würde war sicherlich der Punkt, der für viele schwer nachzuvollziehen war, obwohl auf politischer Ebene sehr schnell klar war, dass dem Tier eine Würde und ein Eigenwert zugesprochen werden muss. Der Conseil d'Etat hat daraufhin über den genaueren Wortlaut der Definition von Würde ausführlicher debattiert. Die Überlegungen gingen sogar soweit, dass danach gefragt wurde, ob es überhaupt noch erlaubt sein kann, zuhause eine Maus zu töten, die wiederum eine Reihe anderer Insekten beseitigt. Es ist immer eine Frage der Abwägung —eine Aufgabe, die dem Menschen nun mal auferlegt ist. Deshalb ist die richtige Antwort auf diese Frage ein Gesetz, dass sich der Definitionsfrage dadurch nähert, dass es zumindest bestimmt, was einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt und welchen Tatbestand es erfüllt. Die, die auf dem Terrain arbeiten, geben uns recht. Dass die Ausarbeitung dieses Gesetzes so lange gedauert hat, ist insofern eigentlich positiv, als es uns ermöglicht hat, eine große Bandbreite an Fragen zu berücksichtigen. Innovativ ist auch, dass am Entwicklungsprozess viele unterschiedliche Akteure beteiligt waren, so dass ein dynamischer und produktiver Austausch zwischen Haltern von Nutztieren, dem landwirtschaftlichen Sektor, Experten und unterschiedlichen Tierschutzorganisationen stattfinden konnte, die alle unterschiedliche Perspektiven in die Diskussion miteinbrachten, aber auch berechtigte Sorgen und Fragen äußern konnten. 

Forum: Wird Luxemburg mit diesem Gesetz eine Vorreiterrolle übernehmen? 

Fernand Etgen: Dieses Gesetz darf ruhig als Teil der Landeswerbung verstanden werden, mit der wir uns eine andere "image de marque" geben, die in der Vergangenheit ja leider eher negativ behaftet war. Wir hatten diese Rolle im Tierschutzbereich auch schon vor dem Gesetz eingenommen, etwa bei der Reform unserer Labeis, indem wir stets bemüht waren, Tierschutzrichtlinien zu respektieren und umzusetzen. Zu diesem Gesetzesprojekt ist es z.T. auch im Zuge der Lebensmitteldebatte gekommen, die verdeutlicht hat, dass die Leute zwar immer noch Fleisch konsumieren, gleichzeitig aber die Gewissheit haben wollen, dass Tiere gut gehalten und auch bei der Lebensmittelproduktion natürliche Ressourcen wie Boden, Wasser und Luft sauber gehalten werden. Dieser Bewusstseinswandel hat dazu geführt, dass der Mensch dem Tier mehr Respekt entgegenbringt. Tierschutz ist ein wesentliches Kriterium für den Konsumenten geworden. 

Forum: Im Gesetzesprojekt wird auch definiert, dass eine Betäubung durchgeführt werden muss, bevor das Tier geschlachtet wird. Wie sieht es diesbezüglich mit religiösen Schlachtungen aus? Sind in dem Bereich Ausnahmen vorgesehen? 

Fernand Etgen: Nein, das ist in Luxemburg verboten, was auch gut so ist. Da glücklicherweise auch keine Nachfrage besteht, wird es auch in Zukunft dabei bleiben. Wir haben in Luxemburg auch das Glück, dass wir zwei Schlachthäuser nicht weit voneinander entfernt haben, so dass Kontrollen leichter durchgeführt werden können. Wenn das Gesetz aufgrund von Traditionen, Ritualen und Kultpraktiken aufgeweicht würde, wäre das kontraproduktiv. Es geht aber auch darum, die Bilder, die diese Praktiken hervorrufen, dem Konsumenten zu ersparen. Es ist allgemein nun mal so, dass die Menschen nicht gerne sehen, wie Tiere geschlachtet werden, was auch dem Image der Lebensmittelproduktion nicht dienlich wäre. 

Forum: Besten Dank für dieses Gespräch!

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