Agrarumweltklimaprogramm 2014-2020

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz teilt mit, dass die an einer freiwilligen Teilnahme an den Agrarumweltklimaprogrammen interessierten Landwirte und Winzer gemäß großherzoglicher Verordnung vom 24. Mai 2017 einen Antrag an die zuständige Verwaltung richten müssen.

Das Stichdatum vom 6. September 2017 gilt:

  • rückwirkend für das Kulturjahr 2014/2015, für Betriebe, welche bereits bis Ende Dezember 2014 einen provisorischen Antrag eingereicht haben,
  • rückwirkend für die Kulturjahre 2015/2016 und 2016/2017,
  • für das Kulturjahr 2017/2018.


Das Förderprogramm für Agrarumweltklimamaßnahmen beinhaltet insgesamt 13 Maßnahmen. Hierzu gehört auch die Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise für Winzerbetriebe.

Eine Neuerung betrifft die Möglichkeit einer Förderung von teilumgestellten Biobetrieben in der Landwirtschaft. Da Betriebe in Teilumstellung erstmalig im Vorfeld der Umstellung einen Kontrollvertrag mit einer anerkannten unabhängigen Kontrollstelle unterzeichnen müssen, besteht die Möglichkeit der Teilumstellung de facto erst für das Kulturjahr 2017/2018.

Die Informationsbroschüre, die entsprechenden Antragsformulare und die genauen Bestimmungen wurden den Betrieben bereits ab Spätsommer 2016 zugeschickt, sind jedoch weiterhin bei der Ackerbauverwaltung (ASTA), Service agri-environnement erhältlich. Bei Interesse können Anträge bei der zuständigen Verwaltung unter folgenden Nummern angefragt werden: (+352) 45 71 72-210, -320, -240.

Nach Einreichen der Anträge werden diese in der zuständigen Abteilung schnellstmöglich abgearbeitet, einige Programme werden in einer speziellen Kommission begutachtet, wobei die Entscheidung zur Teilnahme an sämtlichen Programmen letztendlich dem Minister obliegt. Nach Bewilligung erhalten die Betriebe eine Bestätigung des ersten Antragsjahres (confirmation annuelle), welche gegebenenfalls zu ergänzen, zu unterschreiben und wieder einzureichen ist. Nach dem Eintreffen dieser Bestätigung können die Prämien überwiesen werden und anschlieβend bei rückwirkenden Anträgen die Antragsbestätigung für das zweite Jahr an die Landwirte/Winzer gesendet werden. Es ist demnach nicht möglich, bei rückwirkenden Anträgen Antragsbestätigungen für mehrere Jahre gleichzeitig zu versenden.

Da der administrative Aufwand bei mehrjährigen Programmen hoch ist, und die Gelder schnellstmöglich überwiesen werden sollen, sind die Landwirte gebeten die Anträge, welche angefordert jedoch noch nicht eingereicht wurden, sowie die folgenden Bestätigungen jeweils schnellstmöglich an die Verwaltung zurückzusenden.

Communiqué par le ministère de l'Agriculture, de la Viticulture et de la Protection des consommateurs

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