Blauzungenkrankheit: Die aktuelle Lage

Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit hat zur Folge, dass zum jetzigen Zeitpunkt folgende Gebiete in unseren Nachbarländern zur Sperrzone erklärt wurden.

Deutschland: Baden-Württemberg; Saarland; Rheinland-Pfalz und Teile von Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. (Vorhandener Serotyp: 8)

Frankreich: das ganze Festland (Vorhandene Serotypen: 4 und 8)

Während sich der Serotyp 8 sowohl in Deutschland als auch in Frankreich trotz der kalten Jahreszeit langsam weiterverbreitet, gibt es kaum neue Ausbrüche des Serotypen 4 in Frankreich.

Des Weiteren stellt man fest, dass die Krankheit nicht mit schweren klinischen Symptomen verbunden ist, sondern oft nur im Labor nachgewiesen wird. 

Luxemburg ist zurzeit noch freies Gebiet und alle durchgeführten Untersuchungen deuten darauf hin, dass momentan kein Blauzungenvirus im Umlauf ist.

  • Konsequenzen für die Tierbewegungen

    Allgemein gilt, dass Tiere nur unter bestimmten Bedingungen aus Sperrzonen in freie Gebiete verbracht werden dürfen. Da Luxemburg zurzeit aber noch freies Gebiet ist, gelten für die Ausfuhr von BZ-empfänglichen Tieren keine Einschränkungen.
 
  • Mögliche Entwicklung

    Sollte eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit auf Luxemburg festgestellt werden, würde ganz Luxemburg zur Sperrzone erklärt werden und somit die Einschränkung der Tierbewegungen in freie Gebiete (Belgien, Niederlande?) in Kraft treten.

Schlachttiere: Diese dürften weiterhin ins freie Ausland verbracht werden da die europäische Gesetzgebung Ausnahmeregelungen vorsieht.

Kälber: Falls unsere Hauptabnehmer Belgien und die Niederlande frei bleiben, müssten wir mit diesen Mitgliedstaaten über Verbringungsbedingungen verhandeln.

Zucht/Nutztiere: Geimpfte Tiere dürfen in freie Gebiete verbracht werden. Allerdings muss die Grundimpfung seit mindestens 60 Tagen abgeschlossen sein oder aber eine Untersuchung muss vorliegen, welche frühestens 45 Tagen (für BTV 8), bzw. 35 Tagen (für BTV 4) nach der 2. Impfung die Virusfreiheit des geimpften Tieres bestätigt.

Sommerweide: Sollte sich die Lage bis zum Sommer nicht ändern, müssen Tiere, die nach Deutschland zur Sommerweide verbracht werden, vorher gemäß den Vorschriften des Impfstoffherstellers geimpft werden um eine Rückkehr im Herbst zu ermöglichen.

  • Impfung

Impfstoff gegen die Serotypen 4 und 8 werden vom Staat gratis zur Verfügung gestellt.

Es gibt allerdings keinen kombinierten Impfstoff und die Zeitspanne zwischen den beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist für die beiden Serotypen unterschiedlich.

Auch muss darauf hingewiesen werden, dass gelegentlich Nebenwirkungen in Bezug auf die Leistung der geimpften Tiere auftreten.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz

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