Mitteilung in Bezug auf Blauzungenkrankheit

Ganz Belgien ist seit dem 28. März 2019 zum Sperrgebiet für Blauzungenkrankheit erklärt worden.

Da in Luxemburg bis zum heutigen Zeitpunkt keine positiven Tiere gefunden wurden, bleibt Luxemburg in Bezug auf Blauzungenkrankheit frei, das heißt für den innergemeinschaftlichen Handel von Luxemburg aus gelten keinerlei Einschränkungen.

Tiere welche zur Sommerweide in die angrenzenden Mitgliedstaaten verbracht werden, müssen allerdings gegen Blauzungenkrankheit geimpft werden um eine Rückkehr im Herbst zu gewährleisten.

Pressemitteilung des Ministerium für Landwirttschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

Zum letzten Mal aktualisiert am