Staatliche Entschädigung für Fleischerzeuger im Rahmen der COVID-19-Krise

Um die negativen Auswirkungen des Preisverfalls von Fleisch (Rind- und Schweinefleisch) aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 auf die landwirtschaftlichen Betriebe teilweise auszugleichen, hat die Regierung beschlossen, im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Vertrags, eine staatliche Entschädigung zu gewähren.

Entschädigungsberechtigt sind Landwirte, deren Betrieb im Jahr 2020 einen angepassten Standard Output, welcher ausschließlich den zur Fleisch- und Milcherzeugung genutzten Viehbestand beinhaltet, von mindestens 25.000 Euro aufweist.

Die Beihilfe wird auf Basis des Viehbestands berechnet. Hierbei werden der im Flächenantrag des Jahres 2020 angegebene Schweinebestand, sowie der laut SANITEL-Datenbank gehaltene Durchschnittsbestand an Rindern im Kulturjahr 2019/2020 angerechnet.

Die Höhe der Entschädigung wird folgendermaßen berechnet:

  1. Teilbetrag: 1.000 Euro einheitlich für jeden entschädigungsberechtigten Betrieb.
  2. Teilbetrag: 7,70 Euro pro 1.000 Euro "Standard Output", ausschließlich berechnet auf Basis des Bestands an Rindern und Schweinen, jedoch ohne den Schweinebestand auf Kontraktmast. Des Weiteren wurde in der Berechnung des 2. Teilbetrags bei den Milchkühen nur der Anteil am Standard Output mitberücksichtigt, welcher durch die Fleischerzeugung (z.B. Verkauf von Schlachtkühen) erwirtschaftet wird.

Der Höchstbetrag der Entschädigung beträgt 5.000 Euro pro Betrieb.

Die in Frage kommenden Betriebe, welche in den Genuss der genannten Entschädigung kommen könnten, wurden bereits angeschrieben. Der entsprechende Antrag wurde in diesem Schreiben mitgesendet und muss bis spätestens zum 20. November 2020 beim Service d'économie rurale eingereicht werden.

Landwirte, die Fragen zu dieser Mitteilung haben, können sich gerne an die zuständigen Beamten des Service d'économie rurale wenden:

Pressemitteiling des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

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