Landwirtschaft und Weinbau mit COVID-19 Antigen-Selbsttests für Saisonarbeiter und Angestellte effizient und sicher durch die Saison

Obstbäume schneiden, Spargel stechen, Trauben lesen, Äpfel pflücken: die Landwirtschaft ist naturgemäß dem Wechsel der Jahreszeiten unterworfen. Die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus der Großregion und EU-Ländern ist für viele Winzer und landwirtschaftliche Betriebe in Luxemburg unerlässlich.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Saison- und Erntearbeiten haben das Ministerium für Gesundheit und das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung deshalb auch dieses Jahr wieder Richtlinien ausgearbeitet, um das Risiko einer Verbreitung von COVID-19 beim Einsatz von Gelegenheitsarbeitskräften (salariés occasionnels) im Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie in der Landwirtschaft zu vermindern. Die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen betreffen die Anreise, die Unterkunft, die sanitären Regeln und die Arbeitsorganisation von Saisonarbeitern.

Schnelltests für Saisonarbeiter über Verteilernetz von ASTA und Weinbauinstitut

Ein wichtiger Bestandteil der Strategie Luxemburgs, um die Corona-Pandemie einzudämmen, beruht auf einer flächendeckenden Anwendung der Antigen-Selbsttests (Schnelltests). Arbeitgeber, welche saisonale Arbeitskräfte beschäftigen, können ihre Erntehelfer nach Ankunft in Luxemburg während maximal 6 Wochen kostenlos mit Schnelltests zweimal in der Woche auf COVID-19 testen lassen.

Interessierte Betriebe können die Schnelltests für saisonale Arbeitskräfte mit Hilfe eines Formulars bei der Administration des services techniques de l'agriculture (ASTA) oder beim Weinbauinstitut (IVV) beantragen und werktags nach Terminabsprache an den vereinbarten Stellen abholen.

Idealerweise sollten sich die saisonalen Arbeitskräfte schon in den Tagen vor der Abreise in ihren Herkunftsländern auf COVID-19 testen lassen. Die Kosten für die Tests in den Herkunftsländern können jedoch nicht vom Luxemburger Staat übernommen werden.

Für Romain Schneider, Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, ist es wichtig, eine Reserve von 5.000 Schnelltests bereitgestellt zu haben, welche zügig und effizient über das Netzwerk der ASTA und des Weinbauinstituts an alle mit Saisonhelfer arbeitenden Betriebe verteilt werden, um so den reibungslosen Ablauf der anstehenden systemrelevanten Saisonarbeiten im Weinbau, in Obst-und Gartenbau sowie in der Landwirtschaft zu unterstützen.

Schnelltests für Angestellte und Kunden von Weinstuben

Betriebsleiter und ihre Angestellten, welche über eine luxemburgische Identifikationsnummer verfügen, erhalten Schnelltests für den Eigenbedarf über die nationalen Verteilzentren, welche vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft koordiniert werden.

Weinstuben erhalten, genau wie Restaurants, Cafés und Konditoreien/Salons de consommation zusätzlich Schnelltests für ihre Kunden.

Logistik schnell und präzise Dank guter Zusammenarbeit

Romain Schneider unterstreicht, dass aktuell alle logistischen Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Selbsttests schnell und präzise zu verteilen. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, dem Weinbauinstitut und der ASTA hinsichtlich der Saisonarbeiter, sowie der nationalen, flächendeckenden Verteilung von Schnelltests unter der Koordination vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft an alle Festangestellten wurden alle Voraussetzungen geschaffen, um auch dieses Jahr wieder einen problemlosen Ablauf aller anfallenden Saisonarbeiten im Weinbau, im Obst-und Gemüsebau und in der Landwirtschaft zu ermöglichen, so der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung.

Informationen und Schnelltest-Antragsformulare für Saisonarbeiter auf https://agriculture.public.lu/de.html.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

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