Beiträge bei der Vermarktung von Lebendvieh zur Schlachtung in luxemburgischen Schlachthöfen – Schlachtviehversicherungskasse

Durch Ministerialbeschluss vom 17. Mai 2013, veröffentlicht im Memorial B 56/2013, wurden auf Vorschlag der Generalversammlung der Schlachtviehversicherungskasse vom 7. Mai 2013 die von den Landwirte an die Schlachtviehversicherungskasse zu entrichtenden Beiträge bei der Vermarktung von Lebendvieh zur Schlachtung in luxemburgischen Schlachthöfen ab dem 1.7. 2013 wie folgt festgesetzt:

Gattung Schlachtvieh

Durch den Landwirt zu entrichtender Beitrag an die Schlachtviehversicherung

Schlachtversicherung (Euro/Tier)

Transportversicherung (Euro/Tier)

zu entrichtender Beitrag ingesgesamt (Euro/Tier)

Grossrinder (Kühe, Kälbinnen, Ochsen, Bullen)

4,5

3,0

7,5

Kälber, Jungrinder

3,0

1,0

4,0

Schweine (Schlachtschweine, Sauen, Eber)

0,6

0,2

0,8

Schafe

0,25

0,25

0,5

Die einzige Änderung gegenüber den bisher geltenden Beitragssätzen betrifft die Großrinder: Der Beitrag pro Großrind beträgt ab 1.7.2013 7,5 €/Tier anstatt 6,0 €/Tier.

Die Gründe für diese Beitragserhöhung sind folgende:

  • Aufgrund einer allgemeinen Erhöhung der Erzeugerpreise für Schlachtrinder ist der zu versichernde Wert der Schlachttiere gestiegen und demzufolge steigen die Kosten der Versicherung bei der Erstattung von Schäden welche während der Fleischbeschau festgestellt werden und entschädigungspflichtig sind.
  • In den letzten Jahren wurde ein Anstieg der Beanstandungen von Fleisch von Großrindern wegen zu hohem pH-Wert (=DFD/DCB Fleisch) während der Fleischbeschau in den Schlachthöfen festgestellt. DFD/DCB Fleisch ist für den Verkauf als Frischfleisch ungeeignet und kann nur einer minderen Verwertung zugeführt werden. Die dabei entstehenden Kosten sind, laut Beschluss der Generalversammlung, von der Versicherungskasse zu tragen. Demnach sind bei diesem Posten höhere Kosten für die Versicherung entstanden.

Da die Versicherung gesetzlich verpflichtet ist einen ausgewogenen Haushalt mit einem Reservefonds, der mindestens einem Drittel der im Durchschnitt während den 3 letzten Jahren entrichteten Beiträge entspricht, vorzulegen, sah die Generalversammlung sich genötigt eine Beitragserhöhung bei den Großrindern vorzunehmen. Die Generalversammlung überwacht regelmäßig die finanzielle Situation der Schlachtviehversicherungskasse und nimmt, falls notwendig, Anpassungen der Beiträge zwecks Wahrung eines ausgewogenen Haushalts vor.

Parallel zu dieser Beitragserhöhung wurden folgende Präventivmaßnahmen zur Reduzierung des Vorkommens von DFD/DCB Fleisch unternommen:

  • Präzise und schnelle Erfassung der Daten über das Vorkommen von DFD-Fleisch durch die Veterinärinspektion und Auswertung dieser Daten durch das Sekretariat der Schlachtviehversicherungskasse.
  • Mehrere Informationsversammlungen zum Thema DFD/DCB Fleisch für die Akteure der Vieh- und Fleischkette (Landwirtschaftskammer, Viehhändler, Schlachthöfe, Fleischverarbeiter) organisiert von der Schlachtviehversicherungskasse und der Veterinärinspektion.

Im Laufe des Jahres 2013 und während dem Winter 2013/14 sind weitere Informationsmaßnahmen zum Thema DFD/DCB Fleisch, welche sich an alle Landwirte und Akteure der Vieh- und Fleischkette richten, vorgesehen.

Mitgeteilt von der Schlachtviehversicherungskasse

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