Berichtigung zum Artikel in der Landeschronik des "Luxemburger Wort" vom Donnerstag, den 8. August 2013, unter dem Titel "Ackerbauverwaltung: Beamter spielt Ehefrau Prämien zu"

In besagtem Artikel entsteht der Eindruck, dass die Prämienrückforderungen in Höhe von 350.000 Euro in den Augen des Direktors der Ackerbauverwaltung keine große Summe darstellen. Dieser Sachverhalt stimmt keinesfalls, denn die zurückzuzahlende Summe ist enorm.

Wenn auch die Prämien auf den falsch deklarierten Flächen einen relativ geringen Betrag darstellen, so sieht die EU-Reglementierung im Falle von Betrug vor, dass der landwirtschaftliche Betrieb alle erhaltenen Prämien für seine gesamten Flächen zurückzahlen muss und in diesem Falle für einen Zeitraum von 8 Jahren ab 2005.

Der Betrieb verliert also für diesen Zeitraum die jährlichen Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete, die jährlichen Prämien für Landschafts- und Naturpflege, sowie die jährlichen Flächenprämien auch auf den von ihm bewirtschafteten Flächen. So kommt dieser sehr hohe Betrag an Rückforderungen zustande, welcher keinesfalls eine Bagatelle darstellt.

Gegen den betreffenden Beamten der "unité de contrôle" des Landwirtschaftsministeriums, welche personalmäßig an die Ackerbauverwaltung angekoppelt ist, läuft außerdem ein Strafverfahren sowie ein Disziplinarverfahren, und der Beamte ist sofort nach Aufdeckung der Unregelmäßigkeiten in eine andere Abteilung versetzt worden, wo er keinen Zugang mehr zu Datenbanken hat.

Wir hoffen, dass mit dieser kurzen Darstellung der Sachverhalt für alle interessierten Leser klarer geworden ist und dass kein falscher Eindruck entsteht über die Höhe der Prämienzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe. Schließlich werden die Leistungen der Luxemburger Landwirtschaft allgemein hoch eingeschätzt und sie sollen nicht durch solche Vorkommnisse in negative Schlagzeilen geraten.

Mitgeteilt von der Direktion der Ackerbauverwaltung

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