Lockerung der Vorschriften, um die Einreise von ukrainischen Flüchtlingen mit Haustieren zu erleichtern

Infolge des Krieges in der Ukraine sind viele Flüchtlinge gezwungen, ihr Land überstürzt zu verlassen, oft zusammen mit ihren Haustieren.

Nach den geltenden Vorschriften müssen Haustiere aus der Ukraine, die in die EU einreisen, nach bestimmten Vorschriften gekennzeichnet und geimpft sein. Angesichts der aktuellen Lage hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beschlossen, von diesen Bedingungen abzuweichen, um Flüchtlingen die Einreise mit ihren Haustieren zu erleichtern.

Im Hinblick auf die Registrierung ihrer Haustiere werden die Besitzer von Haustieren gebeten, sich bei einem Tierarzt zu melden. Die Veterinärverwaltung wird zudem die Aufnahmeeinrichtungen besuchen, um sich um die Legalisierung der Tiere zu kümmern.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Veterinärverwaltung per E-Mail unter info@asv.etat.lu oder per Telefon unter (+352) 247-82539 oder laden Sie das Registrierungsformular herunter.

Pressemitteilung  des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und nachhaltige Entwicklung

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