Das Ministerium

Jüngste Entwicklungen in der luxemburgischen Landwirtschaft

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts befindet sich die luxemburgische Landwirtschaft – wie auch die gesamte europäische Landwirtschaft – in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess. Es handelt sich um den Zeitraum der Vorbereitung und Integration der luxemburgischen Landwirtschaft in den europäischen Binnenmarkt.

Die luxemburgische Landwirtschaft ist in dieser Zeit gekennzeichnet durch das Verschwinden von 8.000 landwirtschaftlichen Betrieben, einen Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Fläche um 6.000 ha, eine Abnahme der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, eine zunehmende Mechanisierung, einen verstärkten Einsatz von Innovationen dank zahlreicher neuer Betriebsmittel und Produktionstechniken sowie eine klare Neuausrichtung der Großbetriebe auf die Rinderproduktion und die Entstehung der biologischen Landwirtschaft.

Es findet ein Prozess der Betriebskonzentration und der Produktivitätssteigerung statt.

Seit 1962 hat sich die Zahl der Hauptbetriebe mit über 50 ha versechsfacht, und ihre durchschnittliche Größe ist von 64 ha auf 104 ha gestiegen.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Ministeriums

Zu den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung gehören

  • die Nahrungsmittelproduktion in der Landwirtschaft, dem Weinbau und dem Gartenbau,
  • Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit der Primärproduktion,
  • die Entwicklung des ländlichen Raumes.

Eine moderne, multifunktionale und vor allem nachhaltige Landwirtschaft muss sich durch die Komplementarität von Produktivität, Umwelt- und Tierschutz, Produktqualität, Beschäftigung und territorialer Ausgewogenheit auszeichnen. Die nationale Strategie für diesen Sektor stimmt mit den sechs Prioritäten überein, die in den Vorschriften des Europäischen Parlaments und des Rates in Sachen Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt sind.

Der Agrarsektor leistet somit einen Beitrag zur Strategie Europa 2020: Er reagiert auf die neuen Herausforderungen unserer Gesellschaft, insbesondere auf die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, klimatischen und technologischen Herausforderungen, indem er sich an der Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums beteiligt.

Neben diesen Herausforderungen müssen sich die Betriebe immer wieder an die Wetterverhältnisse und die sich unaufhörlich ändernden Bedingungen an den Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse anpassen.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die Landwirte uns nicht nur mit Nahrungsmitteln versorgen, sondern auch zur Erhaltung unserer ländlichen Gebiete und natürlichen Ressourcen beitragen – und das ist im Interesse von uns allen. Sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Revitalisierung des ländlichen Raums und der ländlichen Wirtschaft.

Gemeinsame Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist die Antwort Europas auf die Notwendigkeit, 22 Millionen Landwirten und landwirtschaftlichen Arbeitskräften in Europa einen angemessenen Lebensstandard zu sichern und für die 500 Millionen Bürger eine stabile, sichere und gesunde Lebensmittelversorgung zu gewährleisten. Als gemeinsame Politik der Europäischen Union trägt die GAP zur Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der EU-Landwirtschaft bei, indem sie Direktzahlungen zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen bereitstellt und im Rahmen nationaler Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Projekte finanziert, die auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sind. Sie fördern auch die ländliche Wirtschaft und das Leben im ländlichen Raum im Allgemeinen.

Darüber hinaus sieht die GAP eine Reihe von Marktmaßnahmen vor, darunter Instrumente zur Bewältigung von Preisschwankungen und anderer Marktschwierigkeiten, sowie zusätzliche Elemente wie Gütezeichen oder die Absatzförderung von EU-Agrarerzeugnissen, die die Maßnahmen der GAP zur Unterstützung der Landwirte ergänzen.

Auf europäischer Ebene wurden konkrete politische Prioritäten festgelegt, für die die GAP-Mittel eingesetzt werden sollten: Wachstum und Beschäftigung, Nachhaltigkeit, Modernisierung, Innovation und Qualität. Luxemburg hat jedoch die Flexibilität, sowohl die Direktzahlungen als auch das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums an seine spezifischen Erfordernisse anzupassen.

Gerechtere und ökologischere Direktzahlungen

So wie alle Landwirte in der gesamten EU sind auch die Landwirte in Luxemburg an die "Vorschriften für die Ökologisierung" gebunden, die sicherstellen sollen, dass sie eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben und einen Beitrag zu den Bemühungen der EU im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust an biologischer Vielfalt und Bodenqualität leisten.

Nach diesem System sind 30 % des pro Hektar gezahlten Direktzahlungsrahmens an drei umweltfreundliche Bewirtschaftungspraktiken gebunden: die Anbaudiversifizierung, die Erhaltung von Dauergrünland und die Ausweisung von 5 % der Ackerflächen für Umweltschutzmaßnahmen (sogenannte "im Umweltinteresse genutzte Flächen"). Luxemburg wendet für die Direktzahlungen an Landwirte die standardmäßige Basisprämienregelung an und sieht bis 2019 eine schrittweise Vereinheitlichung der Zahlungen je Hektar vor.

Luxemburg hat außerdem eine Pauschalzahlung für Junglandwirte eingeführt.

Förderung wesentlicher Prioritäten für die ländliche Entwicklung in Luxemburg

Die ländliche Entwicklung ist die zweite Säule der GAP, die den Mitgliedstaaten im Rahmen einer Mehrjahresplanung einen europäischen Finanzrahmen zur Durchführung nationaler oder regionaler kofinanzierter Programme zur Verfügung stellt.

Um für die anstehenden Herausforderungen gerüstet zu sein, orientiert sich das luxemburgische Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (programme de développement rural – PDR) an vier europäischen Prioritäten, von denen die vierte am wichtigsten ist: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme.

Zu den Zielen und Vorgaben der verschiedenen Prioritäten des PDR 2014-2020 gehören:

  • Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe
  • Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
  • Ressourceneffizienz und Klima
  • Soziale Eingliederung und lokale Entwicklung im ländlichen Raum.

Das Gesetz vom 27. Juni 2016 über die Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums setzt unter anderem die im PDR vorgesehenen Maßnahmen um. Ferner gibt es aufbauend auf der oben beschriebenen Reform der GAP für den Zeitraum von 2014-2020 einen rechtlichen Rahmen für staatliche Beihilfen vor.

Ländliche Entwicklung in den Gemeinden

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung unterstützt die Gemeinden seit 1990 aktiv bei der Ausarbeitung von kommunalen Entwicklungsprogrammen und -plänen (programmes et plans de développement communaux – PDC).

Neben der logistischen und technischen Unterstützung leistet sie auch einen Beitrag zu den Kosten für die Ausarbeitung der kommunalen Planungsprogramme. Dabei beträgt der Höchstsatz 50 % der von den jeweiligen Gemeinden zu tragenden Gesamtkosten.

Im Rahmen des integrierten und partizipativen Ansatzes zu den PDC wird auf der Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme für die verschiedenen thematischen Achsen des PDC eine Diagnose der Ortschaften entwickelt:

  • regionales Umfeld, demografische Entwicklung, sozioökonomische Strukturen und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Lebensraum und Wohnumfeld, Gemeindeplanung und Stadtentwicklung
  • natürliche und menschliche Umwelt, Ökologie in bewohnten Gebieten
  • soziokulturelle Aktivitäten, lokale Identität und Begegnungsstätten.

Ziel dieses integrierten und partizipativen Ansatzes ist es, zu einer gemeinsamen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung zu gelangen, die sowohl von den lokalen Amtsträgern als auch von interessierten Akteuren der Zivilgesellschaft weitgehend angenommen und unterstützt wird. Die Umsetzung dieses Ansatzes wird durch das Gesetz vom 27. Juni 2016 gefördert.

LEADER

Die "Liaison Entre Actions de Développement de l'Economie Rurale" (LEADER) ist eine Initiative der Europäischen Union, die Verbindungen zwischen Projekten und Wirtschaftsakteuren im ländlichen Raum herstellen soll. Ziel ist es also, die Bewohner ländlicher Gebiete zu mobilisieren und sie dabei zu unterstützen, ihre Ideen umzusetzen und neue Methoden auszuprobieren.

Die Begünstigten von LEADER sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG), in denen öffentliche (Gemeinden) und private Partner aus verschiedenen sozioökonomischen Bereichen zusammenarbeiten. Im Rahmen des "Bottom-up“-Konzeptes sind die LAG für die Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien verantwortlich.

Seit die Initiative im Jahr 1991 in Luxemburg eingeführt wurde, ist LEADER ein wichtiger Bestandteil der regionalen und nationalen Politik zur ländlichen Entwicklung geworden. Dank LEADER wurden fast 440 innovative Projekte umgesetzt. Viele Bewohner ländlicher Gebiete haben sich an LEADER-Projekten beteiligt und davon profitiert.

LEADER unterstützt auch die Bevölkerung und die Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze, fördert das kulturelle und soziale Leben, gibt Impulse zur Nutzung aller Potenziale, möchte die Bevölkerung bei Aktionen zusammenbringen, verbindet diejenigen, die sich engagieren, ermöglicht die Umsetzung innovativer Ideen und schafft Kontakte zwischen Bürgern aus ganz Europa.

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