Nationales Amt für Flurbereinigung (ONR)

Das Amt

Das nationale Amt für Flurbereinigung (ONR) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, welches unter der Aufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau steht.

Zuständigkeitsbereich

Das ONR hat die  Aufgabe, zersplitterte oder verstreut liegende Grundbesitze im Interesse des Gemeinwohls nach Bestimmungen des Flurneuordnungsgesetzes  zusammenzulegen, mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Nutzung des ländlichen Grundbesitzes.

Anhand der Flurneuordnung sollen die Grundstücke durch eine Neuzuteilung in größere, für die Bewirtschaftung geeignetere Parzellen mit unabhängigem Zugang zusammengelegt werden. Zeitgleich können Wege und Wassergräben angelegt und instandgesetzt werden sowie die Bodenverbesserungsarbeiten wie bspw. Entwässerung, Bewässerung, Einebnung, Kultivierung und andere damit zusammenhängende Arbeiten durchgeführt werden.

Unter die Flurneuordnung fallen Ländereien der Landwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus, der Baum- und Forstwirtschaft.

Der Teil des Territoriums auf den sich ein Flurneuordnungsverfahren erstreckt, wird als Flurneuordnungsgebiet bezeichnet.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Gesetz vom 25. Mai 1964 betreffend die Flurneuordnung.

Organigramm

Das ONR besteht aus verschiedenen Abteilungen und eines Verwaltungsrates: einer Direktion, einer Verwaltungsabteilung, einer Abteilung für Katastervermessung und Informatik und einer Abteilung der Projektverwaltung und der bautechnischen Begleitmaßnahmen.

Verzeichnis des nationalen Amts für Flurbereinigung

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