Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

Die Verwaltung

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung wurde 2022 gegründet, indem der Großteil der Kontrollorgane der Lebensmittelkette in einer einzigen Behörde zusammengefasst wurde.

Gemäß der Logik der Verordnung 2017/625, die gemeinsame und einheitliche Kriterien für alle Kontrollen in der Lebensmittelkette festlegt, besteht die ALVA aus den folgenden bereits bestehenden Einheiten:

  • Veterinärverwaltung
  • Abteilung der Lebensmittelsicherheit der Gesundheitsbehörde
  • Dienststelle für Futtermittelkontrolle der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft
  • Regierungskommissariat für Qualität, Betrug und Lebensmittelsicherheit

Die Aufgaben der ALVA sind im Gesetz vom 8. September 2022über die Gründung und Organisation der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung festgelegt.

Aufgaben

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung übernimmt alle Aufgaben der bereits bestehenden Organe und ist somit für die folgenden Aufgaben zuständig:

  1. amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Bereich der Tiergesundheit sowie Maßnahmen zur Information, Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen;
  2. Umsetzung der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren;
  3. amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Bereich des Tierschutzes sowie Maßnahmen zur Information, Vorbeugung und Verbesserung des Tierschutzes;
  4. amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in den Bereichen Gesundheitssicherheit, Markttreue und Sicherheit von tierischen Nebenprodukten, Futtermitteln, Lebensmitteln sowie Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen;
  5. amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittelqualität;
  6. amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten in Bezug auf Importe aus Drittländern und Exporte in diese Drittländer;
  7. Analysen, Tests und Diagnosen an Proben, die bei amtlichen Kontrollen und anderen amtlichen Tätigkeiten in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz, tierische Nebenprodukte, Futtermittel, Lebensmittel sowie Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entnommen werden;
  8. Verwaltungvon Datenbanken über Genehmigungen, Registrierungen und Zulassungen von Akteuren der Lebensmittelkette;
  9. Bekämpfung von Steuerbetrug im Rahmen der Aufgaben von ALVA;
  10. Durchführung von Verfahren für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln und Futtermitteln in Berührung zu kommen;
  11. Bewältigung von Krisensituationen in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Institutionen;
  12. Kommunikation über Risiken und amtliche Kontrollen;
  13. Ausarbeitung von integrierten Mehrjahresplänen für die Verwaltung und Kontrolle;
  14. Organisation der Verwaltungszusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den Agenturen der Europäischen Union und internationalen Organisationen als nationale Kontakt- und Anlaufstelle.

Organigramm

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung ist unter der Vormundschaft des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung. Sie wird von einer Direktion geleitet, die aus einem Direktor und zwei beigeordneten Direktoren besteht.

Verzeichnis der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung