Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel ab 1. Januar 2024

Der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Claude Haagen, gab bekannt, dass der Verkauf bestimmter Herbizide, Insektizide, Schneckenmittel und Pilzbekämpfungsmittel an die breite Öffentlichkeit ab dem 1. Januar 2024 verboten wird. ​

Diese neuen Maßnahmen sind Teil des Nationalen Aktionsplans zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln (PAN), den der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung fortzusetzen gedenkt. Ziel des PAN ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 % zu reduzieren und die "big movers" bis 2025 um 30 % zu verringern.

Claude Haagen betonte, dass diese neuen Regelungen darauf ausgerichtet sind, die Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Umwelt besser zu kontrollieren, zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung für alle. Der Minister beabsichtigt auch, die Anzahl der Sprühungen zu reduzieren und das Fachwissen der Inhaber des "Sprëtzpass" in diesem Bereich aufzuwerten.

Was wird sich ab dem 1. Januar 2024 konkret ändern?

Restriktive Zulassungskriterien in Übereinstimmung mit der europäischen Gesetzgebung.

Im Großherzogtum wurde die Zulassung von PSM für die breite Öffentlichkeit und deren Anwendung durch eine großherzogliche Verordnung eingeschränkt. Nur PSM, die Wirkstoffe enthalten, die von der Europäischen Kommission als "mit geringem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt" eingestuft wurden, sowie PSM, die im ökologischen Landbau eingesetzt werden können, sind weiterhin für den Verkauf an Privatpersonen zugelassen.

Zwei Drittel der Pflanzenschutzmittel werden aus den Supermärkten verschwinden.

Während derzeit etwa 130 PSM für den Verkauf an die Öffentlichkeit zugelassen sind, werden etwa zwei Drittel davon die neuen Zulassungskriterien nicht mehr erfüllen und ab dem 1. Januar 2024 aus den Regalen der Verbraucher-, Garten- und Baumärkte verschwinden.

PSM für den professionellen Gebrauch nur für Inhaber eines "Sprëtzpass".

Der Verkauf, der Kauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Gebrauch ist den Inhabern eines "Sprëtzpass" vorbehalten. Dieses Zertifikat für die sichere Anwendung von PSM wird vom Ministerium für Landwirtschaft nach Abschluss einer spezifischen Schulung ausgestellt. Auf diese Weise wird das Know-how von geschulten Landwirten, Gärtnern und Verkäufern weiterhin anerkannt.

PSM-Verbot auf versiegelten Flächen

In bestimmten Situationen können PSM das Oberflächenwasser verunreinigen. Daher ist ab dem 1. Januar 2024 der Einsatz aller Arten von PSM auf versiegelten Flächen, die an eine Regenwassersammelanlage angeschlossen sind, verboten. Dazu gehören z.B. Garagendächer, Innenhöfe oder Treppen, wo die Anwendung von PSM das gesammelte Wasser verunreinigen könnte.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

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