Agrargesetz: Erfolgreiche bilaterale Gespräche zwischen Minister Claude Haagen und der Landwirtschaftskammer

Im Anschluss an die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Gesetzentwurf Nr. 8060 über die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, allgemein als "Agrargesetz" bezeichnet, haben Minister Claude Haagen und Vertreter der Kammer mehrere Treffen abgehalten, um Lösungen für die in diesem Entwurf aufgeworfenen Probleme zu finden. Am Ende dieses bilateralen Austausches konnten unter anderem grundsätzliche Vereinbarungen zu folgenden wichtigen Punkten getroffen werden:

  • Definition des aktiven Landwirts:
    Die Definition des aktiven Landwirts wurde genauer formuliert und überarbeitet, um sicherzustellen, dass die GAP-Unterstützung stärker auf eine produktive Landwirtschaft ausgerichtet ist und gleichzeitig zur Erreichung der Umweltziele beiträgt.
  • Unterstützung für junge Landwirte: 
    Die Förderung von Junglandwirten dient der Verbesserung der beruflichen Qualifikation.
  • Investitionsbeihilfen:
    • a) Die Investitionsbeihilfen werden an die reale Preisentwicklung angepasst.
    • b) Die Investitionsobergrenze für den Erwerb landwirtschaftlicher Maschinen wird ebenfalls angehoben.
    • c) Die Liste der förderfähigen Maschinen wird überarbeitet, um den Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Berufe besser gerecht zu werden.
    • d) Die Beihilfemaßnahmen werden angepasst, um Investitionen in Umwelt- und Tierschutzziele stärker zu unterstützen.
  • Reduzierung der Ammoniakemissionen (Artikel 6 und 7):
    Da der Viehbestand als Hauptquelle für Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft identifiziert wurde, wurde beschlossen, ein verbindliches Genehmigungssystem einzuführen, um ein übermäßiges Wachstum des Viehbestands zu verhindern. In diesem Sinne wurde vereinbart, dass keine Genehmigungen für Erweiterungen erteilt werden, wenn die Anzahl der Jahresarbeitseinheiten der Tierproduktion des Betriebes fünf übersteigt oder wenn die Investition die Anzahl der Jahresarbeitseinheiten auf mehr als fünf erhöht. Auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer wird jedoch eine Lösung angestrebt, die landwirtschaftlichen Betrieben, die die oben genannten Standards erfüllen, auf dem neuesten Stand der Technik sind und Erfolge bei der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nachweisen können, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung des Tierbestandes ermöglicht. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Experten des Ministeriums und der Landwirtschaft soll ein Monitoringsystem entwickeln und die einzuhaltenden Grenzwerte festlegen.
  • Anpassung des Nationalen Strategieplans (Plan Stratégique National - PSN):
    Mehrere Vorschläge der Kammer erfordern eine Anpassung des PSN, die innerhalb des von der Europäischen Kommission dafür vorgesehenen Rechtsrahmens erfolgen wird.

Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen sollen dazu beitragen, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig den Fortbestand der luxemburgischen Landwirtschaft zu sichern.

Nach der Veröffentlichung der Stellungnahme des Staatsrates wird der Gesetzentwurf 8060 insbesondere unter Berücksichtigung dieser Vereinbarungen und der künftigen Diskussionen geändert.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

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