Ein vereinfachter Rechtsrahmen zur Harmonisierung der amtllichen Lebensmittelkontrollen

"Das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit, das wir im Großherzogtum anstreben, erfordert einen harmonisierten und vereinfachten Rechtsrahmen", erklärte Claude Haagen nach der Sitzung des Regierungsrates am 27. Januar 2023. Dieser hat nun dem Gesetzentwurf über amtliche Kontrollen von Lebensmitteln und über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zugestimmt. Das Gesetz vom 28. Juli 2018, das den aktuellen Rechtsrahmen für die Lebensmittelkontrolle bildet, wird durch den neuen Gesetzesentwurf ersetzt.

Einheitliche amtliche Kontrollen für Verbraucher und Handel

Ziel des Projektes ist die Harmonisierung der Zuständigkeitsbereiche der luxemburgischen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) Die ALVA wurde im Oktober 2022 gegründet und führt heute die Mehrheit der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelkette unter der Aufsicht von Minister Haagen durch.

Vor der Umstrukturierung wurden diese Kontrollen von verschiedenen Verwaltungen durchgeführt (Veterinärverwaltung; Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft Gesundheitsbehörde; Regierungskommissariat für Qualität, Betrug und Lebensmittelsicherheit), unter der Aufsicht von drei Ministerien (Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung; Ministerium für Gesundheit; Ministerium für Verbraucherschutz).

In der Praxis besteht das Ziel darin, die Zwangsmittel aller Kontrollorgane entsprechend der Arbeitslogik der einheitlichen Verwaltung zu harmonisieren. So schlägt der Entwurf vor, neben den bisherigen strafrechtlichen Sanktionen auch Verwaltungsmaßnahmen, Zwangsgeldregelungen für Akteure die sich in einer vorschriftswidrigen Situation befinden und gebührenpflichtige Verwarnungen einzuführen.

Die Vorteile sind dreifach: die Beamten sind besser ausgerüstet, um Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu ahnden, die Akteure der Lebensmittelkette werden mit einem abgestuftem Sanktionenkatalog ausgestattet und die Verbraucher werden weiterhin von einer Kontrolle der Lebensmittelsicherheit auf allen Stufen der Kette (nationale Produktion, Import, Export) profitieren.

Rechtliche Vereinfachung und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 2017/625

Der Gesetzentwurf setzt auch die Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen in nationales Recht um. Damit wird das integrierte System amtlicher Kontrollen, auf das sich ALVA in verschiedenen Bereichen bezieht, mit den europäischen Vorschriften in Einklang gebracht.

Außerdem wird mit dem Text eine Verbesserung und Straffung der bestehenden Rechtsgrundlage durch eine umfassende rechtliche Überarbeitung angestrebt. Für den Zeitraum 2021/2022 wurden 320 großherzogliche Verordnungen, Ministerialverordnungen und Ministerialerlässe geprüft, von denen 124 bereits aufgehoben wurden und noch weitere folgen werden. Während sich diese Vereinfachung zunächst auf den Bereich der Lebensmittel und der Materialien und Gegenstände konzentriert, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden andere Aspekte, die mit Fragen der Lebensmittelsicherheit zusammenhängen, folgen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

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