Position der Regierung nach der Aufhebung des Widerrufs der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat

Am 30. März 2023 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Juli 2022, das die Entscheidungen über den Entzug der Zulassungen für acht Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat aufhob. Nach dieser Aufhebung sind das Inverkehrbringen und die Verwendung der genannten Pflanzenschutzmittel ab dem Datum der Verkündung des Urteils wieder erlaubt. Die Mitglieder der Regierung haben diese Entscheidung zur Kenntnis genommen.

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    Pressekonferenz

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    (de g. à dr.) Marc Weyland, directeur, Administration des services techniques de l'Agriculture (ASTA) ; Jean-Paul Lickes, directeur de l'Administration de la gestion de l'eau ; Jacques Engel, chargé d'études - produits phytosanitaires, ASTA ; Claude Haagen, ministre de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural

    (de g. à dr.) Marc Weyland, directeur, Administration des services techniques de l'Agriculture (ASTA) ; Jean-Paul Lickes, directeur de l'Administration de la gestion de l'eau ; Jacques Engel, chargé d'études - produits phytosanitaires, ASTA ; Claude Haagen, ministre de l'Agriculture, de la Viticulture et du Développement rural

Das Großherzogtum Luxemburg war das erste europäische Land, das seine Absicht, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln auf der Grundlage von Glyphosat, dem am häufigsten verwendeten Wirkstoff unter den Herbiziden, zurückzuziehen, in die Tat umsetzte. Nachdem die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1. Februar 2020 widerrufen wurden, war die Verwendung vorhandener Lagerbestände ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr erlaubt. Mit dem Verbot der Verwendung von Glyphosat auf luxemburgischem Gebiet hatte das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung ein Element des Nationalen Aktionsplans zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln (PAN − Plan d'action national de réduction des produits phytopharmaceutiques) umgesetzt.

Der PAN sieht vor, den Einsatz von "big movers" – zu denen auch Glyphosat gehört – bis 2025 um 30 Prozent zu reduzieren. Nach den jüngsten Zahlen, die die Saison 2020/21 einschließen, beläuft sich diese Reduzierung auf 36%.

Für die Regierung ist es wichtig zu betonen, dass die luxemburgischen Landwirte, Winzer und Gemüsebauern in den letzten Jahren bewiesen haben, dass es möglich ist, Felder und Weinberge ohne den Einsatz von Produkten auf der Basis des Wirkstoffs Glyphosat zu bewirtschaften. Sie ermutigt sie daher, diesen Weg weiter zu beschreiten, um zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beizutragen. Der Strategieplan für die GAP 2023 bis 2027 sieht eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Diese werden den Landwirten, Winzer und Gemüsebauern ab 2023 zur Verfügung stehen.

Die Regierung prüft auch ein neues Verbot der Verwendung und eine weitere Rücknahme des Inverkehrbringens dieser Pflanzenschutzmittel. Zu diesem Zweck haben die zuständigen Ministerien eine Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner initiiert. Darüber hinaus werden bestehende Anwendungsverbote verschärft. So hat die Regierung zum weiteren Schutz der unterirdischen Trinkwasserquellen beschlossen, dass ab heute die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auch in engeren und weiteren Schutzzonen ('zone de protection rapprochée' und 'zone de protection éloignée') verboten ist.

Darüber hinaus wird sich Luxemburg im Rahmen der Diskussionen auf EU-Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass die derzeitige EU-Zulassung von Glyphosat, die Mitte Dezember 2023 auslaufen soll, nicht mehr verlängert wird.

Ungeachtet dieser spezifischen Maßnahmen verfügt Luxemburg bereits über einen gesetzlichen Rahmen, der darauf abzielt, seine Bürger und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu schützen.

Geltende Gesetze und Maßnahmen

  • Öffentlicher Raum: Seit dem 1. Januar 2016 verbietet das Gesetz vom 29. Dezember 2014 über Pflanzenschutzmittel die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Raum d. h. auf öffentlichen Wegen sowie an Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder für einen öffentlichen Dienst genutzt werden. Dieses Verbot gilt auch für Produkte, die Glyphosat enthalten.
  • Schutz der Natur:

- Im Rahmen der großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2018 zur Festlegung der geschützten Biotope, der Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse und der Lebensräume der Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für die der Erhaltungszustand als nicht günstig bewertet wurde, und zur Festlegung der diesbezüglichen Maßnahmen zur Verringerung, Zerstörung oder Verschlechterung wird der Einsatz von Pestiziden als eine solche Reduzierung, Zerstörung oder Verschlechterung von geschützten Biotopen und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse betrachtet, was bedeutet, dass der Einsatz nicht legal ist.

- In den Schutzgebieten von nationalem Interessen ist der Einsatz von Pestiziden in den meisten Fällen verboten. In den jeweiligen Vorschriften für die einzelnen Schutzgebiete sind die entsprechenden Verbote aufgeführt.

- Außerdem empfiehlt das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung allen Interessierten, sich die Kampagne "Ouni Pestiziden" anzusehen, die sich für den Verzicht auf Pestizide auf staatlichen, kommunalen und privaten Grundstücken einsetzt.

  • Schutz des Wassers:

- Schutzzonen für Grundwassermassen (Drénkwaasserschutzzon)

     - Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in den unmittelbaren Schutzzonen (Zone I) und den engeren Schutzzonen mit hohen Anfälligkeiten (Zone II.v1) untersagt.

     - Seit heute ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Glyphosat enthalten, auch in den engeren Schutzzonen in Zone II und in den weiteren Schutzzonen in Zone III verboten.

-  In der Schutzzone um den Stausee (lac de la Haute-Sûre) sind Produkte, die Glyphosat enthalten, vollständig verboten.

  • Staatsdomäne (Pachtvertrag): Pachtverträge zwischen dem Staat und Dritten verbieten den Einsatz von Pestiziden unter Androhung der Vertragsauflösung.

Neue und zukünftige Bestimmungen

Neben dem von der Regierung angestrebten allgemeinen Verbot werden in naher Zukunft folgende Bestimmungen in Kraft treten:

  • Beihilfen für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Öko-Regelungen 2023-2027): Prämien werden im Rahmen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen gezahlt, wenn auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verzichtet wird, die Wirkstoffe enthalten, die als "big movers" identifiziert wurden, zu denen auch Glyphosat gehört.
  • Ab dem 01.01.2024 wird eine Bestimmung der großherzoglichen Verordnung vom 09.02.2022 zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 26. September 2017 bezüglich des Verkaufs, der Verwendung und Lagerung von pharmazeutischen Produkten in Kraft treten. Diese Bestimmung sieht vor, dass nur eine begrenzte Liste von Wirkstoffen für den nicht-gewerblichen Gebrauch zugelassen wird, z.B. Wirkstoffe mit geringem Risiko und Wirkstoffe, die für den ökologischen Landbau zugelassen sind. Glyphosat ist nicht in dieser Liste enthalten und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von nicht-professionellen Anwendern verwendet werden.

Schließlich möchte die Regierung betonen, dass das Leitungswasser systematisch auf schädliche Substanzen untersucht wird, um eine gute Qualität des Leitungswassers zu gewährleisten, das den Standards entspricht.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung

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